Wer ab dem 1. Januar 2023 eine PV-Anlage installiert, zahlt für die Solaranlage und die Installation keine Umsatzsteuer. Gleiches gilt für einen mitgelieferten Stromspeicher und alle anderen Komponenten, die für den Betrieb der Anlage notwendig sind. Voraussetzung dafür ist, dass die maximale Leistung der Anlage höchstens 30kW beträgt.
Wir geben die Umsatzsteuerbefreiung in voller Höhe an unsere Kunden weiter.Ob die Kosten der Anlagen dadurch in diesem Jahr sinken, bleibt abzuwarten. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass Händler zwar angehalten sind, die Umsatzsteuerbefreiung weiterzugeben, verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht.
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